Muss ich meinen Spielplatz prüfen lassen und können Sie helfen?

Außengelände und Spielplatzgeräte müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden.

Je nach Beanspruchung oder Gefährdung (z. B. als Folge von Vandalismus oder von Witterungseinflüssen) kann dies täglich erforderlich sein. Die Kontrolle wird in der Regel durch das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung durchgeführt. Die mit der Sichtkontrolle beauftragte Person muss in die Aufgabe eingewiesen sein.

Die Funktion und Stabilität der Geräte sollte alle drei Monate durch eine qualifizierte Person geprüft werden. Inhalte dieser operativen Prüfung sind z. B. die Sauberkeit der Anlage, der erforderliche Fallschutz, die Bodenfreiheit der Spielplatzgeräte, der Verschleiß der Geräte, die Prüfung, ob Fundamente freiliegen.

Die jährliche Kontrolle bzw. Hauptuntersuchung findet vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte statt. Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen auf Grundlage der DIN EN 1176. Die Geräte sind auf Verschleiß, Verrottung sowie jeglicher Veränderung der Anlagensicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlageteilen zu kontrollieren

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