AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Lieferungen und Leistungen
an Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen (nachfolgend als Vertragspartner bezeichnet). Sie gelten für alle
Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Spiel-Linie GmbH und dem Vertragspartner, sofern nicht
abweichende Vereinbarungen Schriftlich getroffen sind.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Vertragspartners erkennt die Firma Spiel-Linie GmbH nicht an, es sei denn, deren Geltung wurde
von der Firma Spiel-Linie GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die Geschäftsbedingungen der
Firma Spiel-Linie GmbH und die Ablehnung abweichender oder entgegenstehender Bedingungen
gelten auch dann, wenn die Firma Spiel-Linie GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Vertragspartners Lieferungen oder Leistungen an den
Vertragspartner vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der Firma Spiel-Linie GmbH sind freibleibend.

2.2 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Firma Spiel-Linie GmbH nach Eingang einer
Bestellung des Vertragspartners eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat. Für den
Umfang der Leistungspflicht der Firma Spiel-Linie GmbH ist ausschließlich der Inhalt der
schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Spiel-Linie GmbH maßgebend.

2.3 Leichte Änderungen und Modifikationen der Liefergegenstände in Konstruktion, Gestaltung und Material bleiben
vorbehalten.

2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Unterlagen behält sich die Firma Spiel-Linie GmbH
das Eigentum und die ausschließlichen Urheberrechte vor; sie dürfen dritten nicht zugänglich
gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Der Vertragspartner
verpflichtet sich, dass im Rahmen dieses Vertrages erworbene Know-how nicht bei der Herstellung,
der Montage oder dem Vertrieb von Wettbewerbserzeugnissen einzusetzen. Ein Nachbau – auch in
abgewandelter Form – ist während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von fünf Jahren
nach Beendigung des Liefervertrages über das jeweilige Produkt nicht zulässig, auch wenn keine
gewerblichen Schutzrechte an den Produkten bestehen. Im Falle des schuldhaften Verstoßes gegen
diese Verpflichtung zahlt der Vertragspartner eine Vertragsstrafe von 50% des letzten
Nettojahreseinkaufsvolumens der Firma Spiel-Linie GmbH für das betreffende Produkt. Die
Geltendmachung eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens, auch in Form von höheren
fiktiven entgangenen Lizenzgebühren, bleibt ausdrücklich vorbehalten; Vertragsstrafenzahlungen
werden auf den konkreten Schaden angerechnet.

3. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackungs- und
Transportkosten.

4. Zahlungen

4.1 Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen hat die Zahlung bei Lieferung zu erfolgen. Die Firma
Spiel-Linie GmbH hat das Recht, an Erstbesteller nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme zu
liefern.

4.2 Verzug tritt ein bei Mahnung nach Fälligkeit, jedenfalls aber 10 Tage nach Zugang und
Fälligkeit einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei Zahlungsverzug hat der
Vertragspartner der Firma Spiel-Linie GmbH vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 8 % über
dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens bleibt der Firma
Spiel-Linie GmbH vorbehalten. Ebenso bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
vorbehalten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4.3 Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und
nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

4.4 Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn
Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden alle Forderungen
der Firma Spiel-Linie GmbH sofort fällig. In diesen Fällen ist die Firma Spiel-Linie GmbH
außerdem berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu liefern, sowie nach
angemessener, höchstens 14-tägiger Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich
Verzugszinsen und Kosten ist die Firma Spiel-Linie GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus einem
laufenden Vertrag verpflichtet.

4.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nicht zu.

4.6 Eine Aufrechnung des Vertragspartners mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als
diese von der Firma Spiel-Linie GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.

5. Lieferung; Gefahrübergang

5.1 Zum Leistungsumfang der Firma Spiel-Linie GmbH gehört lediglich die Lieferung der
bestellten Ware, nicht deren Montage.

5.2 Alle Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich.

5.3 Höhere Gewalt, sowie unverschuldetes Unvermögen der Firma Spiel-Linie GmbH oder ihrer
Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder
Werkstoffmangel berechtigen die Firma Spiel-Linie GmbH nach ihrer Wahl – nebeneinander oder
einzeln – die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit
hinauszuschieben, die Lieferung befristet oder unbefristet zu kürzen oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gleich
aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

5.4 Der Vertragspartner kann 14 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder
einer unverbindlichen Lieferfrist die Firma Spiel-Linie GmbH schriftlich auffordern, binnen
angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die Firma Spiel-Linie GmbH in Verzug.
Der Besteller kann Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn der Firma Spiel-Linie GmbH
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Verzuges kann der Besteller der Firma
Spiel-Linie GmbH schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit dem Hinweis setzen, dass er die
Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der
Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung innerhalb einer Woche vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Schadensersatzansprüche stehen dem Vertragspartner gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Spiel-Linie GmbH zu. Die Haftung der Firma Spiel-
Linie GmbH ist der Höhe nach beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Das
Rücktrittrecht des Bestellers bleibt unberührt.

5.5 Die Gefahr geht in allen Fällen mit der Absendung der Ware ab Lieferwerk auf den Besteller
über, und zwar auch dann, wenn der Transport auf Fahrzeugen der Firma Spiel-Linie GmbH erfolgt.
Die Firma Spiel-Linie GmbH bestimmt Versandart und Versandweg. Besondere Anweisungen für
den Transport sind vom Kunden schriftlich zu erteilen und für die Firma Spiel-Linie GmbH nur
verbindlich, wenn sie von dieser schriftlich bestätigt worden sind. Die Firma Spiel-Linie GmbH
haftet nicht für die Durchführung des Transports. Eine Versicherung der Sendung gegen
Transportschäden erfolgt nur, wenn der Vertragspartner die Firma Spiel-Linie GmbH hierzu
schriftlich rechtzeitig beauftragt, und zwar auf Kosten des Vertragspartners. Transportschäden muss
sich der Vertragspartner sofort beim Empfang vom Transportunternehmen bescheinigen lassen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der Firma Spiel-Linie GmbH aufgrund des
Vertrages zustehenden Forderungen Eigentum der Firma Spiel-Linie GmbH. Der
Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, welche die Firma Spiel-Linie GmbH
gegen den Besteller im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen
oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Auf Verlangen des
Vertragspartners ist die Firma Spiel-Linie GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Vertragspartner sämtliche mit dem Liefergegenstand in Zusammenhang
stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden
eschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung zur Verfügung stellt.

6.2 Während der Dauer es Eigentumsvorbehaltes ist der Vertragspartner zum Besitz und Gebrauch
des Kaufgegenstandes sowie einer Weiterveräußerung im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
nachkommt und nicht im Zahlungsrückstand ist.

6.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der
Firma Spiel-Linie GmbH eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung und anderweitige,
die Sicherung der Firma Spiel-Linie GmbH beeinträchtigende Überlassungen des
Liefergegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.

6.4 Der Vertragspartner tritt zur Sicherung der Forderungen der Firma Spiel-Linie GmbH alle, auch
zukünftige Forderungen gegen Dritte aus der Veräußerung der im Eigentum oder Miteigentum der
Firma Spiel-Linie GmbH stehenden Ware zu einem dem Miteigentum entsprechenden Teil an die
Firma Spiel-Linie GmbH ab. Der Vertragspartner ist zum Einzug der der Firma Spiel-Linie GmbH
zustehenden Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange die Ermächtigung nicht widerrufen
ist. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der
Vertragspartner in Zahlungsrückstand gerät. Soweit der Vertragspartner seine Forderungen aus
Weiterverkäufen im Rahmen eines Factoring-Vertrages abtritt, gilt die Zustimmung der Firma Spiel-
Linie GmbH zur Übertragung der Forderung unter folgenden aufschiebenden Bedingungen: Der
Vertragspartner ist verpflichtet, der Firma Spiel-Linie GmbH die Zusammenarbeit mit einer
Factoring-Bank unter Bekanntgabe der Factoring-Bank anzuzeigen. Im Fall des Factoring wird die
Forderung des Vertragspartners sofort bei Gutschrifterteilung bzw. bei Zahlung durch das Factoring-
Institut fällig. Der Vertragspartner erfüllt aus dem Factoringerlös die Forderung der Firma Spiel-
Linie GmbH aus dem Verkauf der Eigentumsvorbehaltsware.

6.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die zur Geltendmachung der Rechte der Firma Spiel-Linie
GmbH erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen
auszuhändigen, insbesondere die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen
unverzüglich schriftlich mitzuteilen sowie die Drittschuldner von der Abtretung zu benachrichtigen.

6.6 Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Firma Spiel-Linie GmbH den Kaufgegenstand
herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des
Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Verlangt
die Firma Spiel-Linie GmbH die Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der Vertragspartner unter
Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich
herauszugeben. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt
der Vertragspartner. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 Prozent des
Verwertungserlöses zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die
Firma Spiel-Linie GmbH höhere oder der Vertragspartner niedrigere Kosten nachweist.

6.7 Falls Schecks erfüllungshalber gegeben worden sind, gilt erst deren Einlösung als Tilgung.

6.8 Wird die Ware vermischt oder verbunden, so überträgt der Vertragspartner zur Sicherung der
Forderungen der Firma Spiel-Linie GmbH dieser schon jetzt anteilmäßig das Eigentum an dem
entstandenen neuen Produkt unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass er die neue Sache für die Firma
Spiel-Linie GmbH mit verwahrt.

6.9 Der Vertragspartner ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände auf ausschließlich ihm
gehörenden Grundstück zu montieren oder anderweitig mit diesem zu verbinden. Sollen die
gelieferten Gegenstände auf Grundstücken montiert oder mit diesen verbunden werden, die nicht
ausschließlich im Eigentum des Vertragspartners stehen, so tritt der Vertragspartner schon jetzt
seine ihm aus der Montage oder Verbindung gegenüber dem oder den Grundstückseigentümern
zustehenden Forderungen an die Firma Spiel-Linie GmbH ab. Im Übrigen gelten die Bestimmungen
über die Behandlung der abgetretenen Forderungen aus Veräußerungsgeschäften entsprechend.

6.10 Wird die Ware verarbeitet, gilt die Firma Spiel-Linie GmbH als Hersteller im Sinne des § 950
BGB. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Verarbeitung für die Firma Spiel-Linie GmbH
vorzunehmen. Sofern Ware anderer Lieferanten mit verarbeitet wird, beansprucht die Firma Spiel-
Linie GmbH lediglich einen Miteigentumsanteil nach dem Verhältnis des Wertes der von ihr
gelieferten Rohstoffe zum Wert des Fertigfabrikats. Im Übrigen überträgt der Vertragspartner zur
Sicherung der Forderungen der Firma Spiel-Linie GmbH schon jetzt dem Wert der Lieferung
entsprechend das Eigentum an dem entstandenen neuen Produkt unter gleichzeitiger Vereinbarung,
dass er die neue Sache für die Firma Spiel-Linie GmbH mit verwahrt.

6.11 Kommt der Vertragspartner mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich
aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, wird die gesamte Restschuld sofort
fällig.

6.12 Übersteigt der Wert der für die Firma Spiel-Linie GmbH bestehenden Sicherheiten ihre
Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, gibt die Firma Spiel-Linie
GmbH auf Verlangen Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.

7. Gewährleistung

7.1 Mängel müssen der Firma Spiel-Linie GmbH von dem Vertragspartner unverzüglich unter
sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung und unter genauer Angabe des Mangels schriftlich
angezeigt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Liefergegenstand erst zu einem späteren
Zeitpunkt montiert werden soll.

7.2 Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter Angabe der Gründe zu rügen.
Entsprechendes gilt für Rügen hinsichtlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

7.3 Gibt der Vertragspartner der Firma Spiel-Linie GmbH keine Möglichkeit, sich vom Mangel zu
überzeugen, stellt er insbesondere die mangelhafte Ware auf Verlangen nicht unverzüglich zwecks
Überprüfung zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.

7.4 Die Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung beschränkt. Diese darf nur durch die
Firma Spiel-Linie GmbH erfolgen. Bessert der Vertragspartner selbst nach, hat er keinen Anspruch
auf Ersatz seiner Kosten. Die Firma Spiel-Linie GmbH hat das Recht, statt der Nachbesserung
mangelfreie Ware nachzuliefern.

7.5 Schlägt die Nachbesserung 2 Mal fehl, hat der Vertragspartner das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.

7.6 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern nicht
der Firma Spiel-Linie GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; ausgenommen
hiervon sind Ansprüche bei Tod oder Schädigung von Körper oder Gesundheit. Der Umfang des
Schadensersatzanspruches ist begrenzt auf den unmittelbaren Schaden und die Höhe des
Auftragswertes.

7.7 Bei Mängelrügen ist der Vertragspartner zur Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes nur
in Höhe des geminderten Wertes berechtigt.

7.8 Die Ersatzansprüche des Vertragspartners sind auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt.
In dieser Hinsicht gelten die Lieferungen der Firma Spiel-Linie GmbH als teilbare Leistung.

7.9 Für gebrauchte Ware ist jede Haftung (mit Ausnahme für zugesicherte Eigenschaften)
ausgeschlossen.

7.10 Beratungen und Auskünfte erfolgen ohne Gewähr. Etwa mitgelieferte Montageanweisungen
sind lediglich anleitende Empfehlungen, deren Benutzung im alleinigen Risikobereich des
Vertragspartners liegt. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Montage gültige DIN und EU
Vorschriften zu beachten.

8. Verjährung
Alle Ansprüche gegen die Firma Spiel-Linie GmbH verjähren in 24 Monaten seit Lieferung.

9. Gerichtstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Kiel. Als Gerichtsstand wird
ausschließlich Kiel vereinbart. Im Übrigen gilt dieser Gerichtsstand für den Fall, dass

a) der Vertragspartner nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder Aufenthalt
zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist.

b) der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

10. Auslandslieferungen
Für die Vertragsbeziehungen mit ausländischen Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches
Recht. Bei der Auslegung entscheidet der deutsche Wortlaut.

11. Teilunwirksamkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund
unwirksam oder undurchsetzbar werden, wird die Geltung der übrigen Bedingungen hierdurch nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen und undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine
rechtswirksame Regelung, die dem Inhalt der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.